Ehrungen
Die Badische Posaunenarbeit ehrt das Engagement Ihrer Mitglieder mit folgenden Ehrungen:
Die Ehrungen werden durch Mitglieder des Landesarbeitskreises (LAK) oder Beauftragte der Landesarbeit überreicht. Um alles rechtzeitig vorbereiten und versenden zu können, muss der beiliegende Antrag auf Durchführung von Ehrungen bitte spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Vergabetermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Ehrungen, die an kirchlichen Festtagen stattfinden sollen, sind ohne vorherige Rücksprache mit der Geschäftsstelle nicht möglich. Medaille für besondere Verdienste Die Medaille „für besondere Verdienste“ wird für herausragendes, übergemeindliches Engagement in der Posaunenarbeit verliehen. Die Vergabe muss vom Landesarbeitskreis in der jeweils nächsten Sitzung beschlossen werden. Der Antrag muss daher 6 Monate vorher auf der Geschäftsstelle eingehen.
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Ehrung von Chorleiter(inne)n
Für Chorleiter/-innen, die 25 Jahre und länger im Amt sind, können Urkunden beantragt werden. Für die Vergabe ist der Chor verantwortlich.
Urkunden für Jungbläser/-innen
Für den Abschluss der Ausbildung können für Jungbläser/-innen Urkundenvordrucke (blanko) angefordert werden. Das Ausfüllen und die Übergabe der Urkunden liegt bei den Chorverantwortlichen. Zum Ausfüllen kannst Du das nachfolgende Dokument benutzen. Die leere Urkunde bestellst Du im Shop.
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