Zuschuss zum Instrumentenkauf
Alle zwei Jahre sammelt die Evangelische Landeskirche in allen Kirchengemeinden Badens eine Landeskollekte zugunsten der Badischen Posaunenarbeit. Diese Kollekte wird dem Förderverein Badische Posaunenarbeit zur Verfügung gestellt und dient der Finanzierung der nachfolgend genannten Zuschüsse zur Neubeschaffung von Instrumenten für die Bläserinnen und Bläser der Posaunenchöre in Baden.
Damit die Landeskollekte ein gutes Ergebnis erzielt, ist es wichtig, dass die Posaunenchöre den Gottesdienst, in dem die Kollekte erhoben wird, musikalisch mitgestalten. Auf diese Weise wird den Spenderinnen und Spendern die Bedeutung der Posaunenchorarbeit sowie der konkrete Verwendungszweck der Kollekte verdeutlicht.
Zuschuss bei Chorgründung
Neu gegründete Chöre erhalten eine einmalige Beihilfe von 50% der Anschaffungskosten für Instrumente und Noten, maximal 2.500 EUR. Wird der Chor innerhalb von 5 Jahren wieder aufgelöst oder kommt seine Arbeit zum Erliegen, muss der Zuschuss zurückgezahlt werden.
Hier findest Du alle weiteren Informationen und das Antragsformular.
Zuschuss bei Instrumentenkauf
Gefördert wird die Neuanschaffung von Instrumenten, die entweder
Voraussetzung für die Förderung ist, dass das bezuschusste Instrument für die Dauer von mindestens drei Jahren aktiv in der Posaunenchorarbeit eingesetzt wird.
Wird das Instrument innerhalb dieses Zeitraums veräußert oder nicht mehr im Rahmen der aktiven Posaunenchorarbeit eingesetzt, ist der gewährte Zuschuss anteilig zurückzuzahlen.
Hier findest Du alle weiteren Informationen und das Antragsformular.
Damit die Landeskollekte ein gutes Ergebnis erzielt, ist es wichtig, dass die Posaunenchöre den Gottesdienst, in dem die Kollekte erhoben wird, musikalisch mitgestalten. Auf diese Weise wird den Spenderinnen und Spendern die Bedeutung der Posaunenchorarbeit sowie der konkrete Verwendungszweck der Kollekte verdeutlicht.
Zuschuss bei Chorgründung
Neu gegründete Chöre erhalten eine einmalige Beihilfe von 50% der Anschaffungskosten für Instrumente und Noten, maximal 2.500 EUR. Wird der Chor innerhalb von 5 Jahren wieder aufgelöst oder kommt seine Arbeit zum Erliegen, muss der Zuschuss zurückgezahlt werden.
Hier findest Du alle weiteren Informationen und das Antragsformular.
Zuschuss bei Instrumentenkauf
Gefördert wird die Neuanschaffung von Instrumenten, die entweder
- in das Eigentum des Posaunenchores übergehen (Chorinstrument) oder
- von aktiven Bläserinnen und Bläsern zur Nutzung im Posaunenchor in deren Privatvermögen angeschafft werden.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass das bezuschusste Instrument für die Dauer von mindestens drei Jahren aktiv in der Posaunenchorarbeit eingesetzt wird.
Wird das Instrument innerhalb dieses Zeitraums veräußert oder nicht mehr im Rahmen der aktiven Posaunenchorarbeit eingesetzt, ist der gewährte Zuschuss anteilig zurückzuzahlen.
Hier findest Du alle weiteren Informationen und das Antragsformular.