Liebe kirchenmusikalisch Aktive in Baden,
das Land Baden-Württemberg hat einstweilen seine Corona-Verordnung nicht geändert. Damit kann auch das Kirchenmusikschutzkonzept unserer Landeskirche zunächst weitgehend unverändert bestehen bleiben. Zugleich müssen wir aber damit rechnen, dass es, wenn die Omikron-Welle in Deutschland ähnlich hoch ausfällt wie in Nachbarländern, in den kommenden Wochen nochmals zu deutlichen Verschärfungen von Regelungen kommen könnte. Daher kann musikalische Arbeit derzeit zwar stattfinden, es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es in nächster Zeit hier zu vorübergehenden zusätzlichen Einschränkungen kommen könnte. Bitte berücksichtigen Sie dies bei allen Planungen! Ich fasse für Sie die damit in dieser Woche gültigen Regelungen zusammen:
Auf zwei häufigere Missverständnis möchte ich noch eingehen:
Sie können einstweilen die Probenarbeit nach diesen Bedingungen aufnehmen; rechnen Sie aber bitte unbedingt in den kommenden Wochen auch mit der Möglichkeit von Änderungen! Herzliche Grüße Kord Michaelis _________________________________________ Landeskirchenmusikdirektor Kord Michaelis Ev. Oberkirchenrat Karlsruhe – Kirchenmusik Blumenstraße 1-7 76133 Karlsruhe 0721 9175-306 [email protected] Sekretariat: Heike Ziegler 0721 9175-307 [email protected]
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September 2024
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