Karlsruhe, den 14. Januar 2021
Liebe Posaunenchöre, zunächst gute Wünsche zum Neuen Jahr aus dem Landeskantorat! Hoffentlich hatten Sie trotz aller Einschränkungen schöne Tage rund ums Weihnachtsfest und danach! Ich wünsche uns allen sehr, dass das neue Jahr 2021 weniger Schwierigkeiten bereithält als das alte und dass sich – beruflich wie privat – vieles normalisiert. Leider gibt es im Januar durch den verlängerten Lockdown aber wenig Möglichkeiten, die kirchenmusikalische Arbeit wieder anlaufen zu lassen. Ich fasse den Stand der Verordnungen kurz zusammen:
Aber: Die Landeskirche hat in ihrem Gottesdienstschutzkonzept formuliert: „Die musikalische Gestaltung von Gottesdiensten muss sich auf wenige Personen oder kleine Ensembles beschränken“. Und das Wirtschaftsministerium des Landes hat in seiner Liste der offenen und geschlossenen Einrichtungen recht pauschal „Blasmusik im Amateurbereich“ und „Chorproben und Chorgesang“ als derzeit nicht möglich vermerkt (https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210108_Januar_2021_offen_geschlossen.pdf). Somit müssen wir damit rechnen, dass dort, wo Gottesdienste musikalisch mit größeren Chor- oder Posaunenchorbesetzungen gestaltet würden (auch wenn die Platzverhältnisse ausreichen und auch wenn die Besetzungen im Vergleich zu „normalen Verhältnissen“ klein sind), örtliche Behörden hieran Anstoß nehmen könnten. Möglich bleibt aus Sicht der Landeskirche (und auch des für uns zuständigen Kultusministeriums) aber eben die Gestaltung mit „kleinen Ensembles“ im Sinne von solistischer oder quasi solistischer Besetzung der Stimmen. Denn das entspricht ja nicht mehr den üblichen Maßstäben von „Amateurmusik“ bzw. „Chorgesang“ und müsste daher auch kritischer Betrachtung örtlicher Behörden standhalten. Je nach Komplexität der Literatur und je nach Platzverhältnissen wäre also für größere Gottesdienste eine Quartettbesetzung oder im durch die musizierte Literatur begründeten Einzelfall auch einmal eine Doppelquartettbesetzung denkbar, im Regelfall aber wirklich kleine Besetzungen. Persönlich möchte ich Sie bitten, gegen die gesellschaftliche Stigmatisierung des Singens bei vielen Gelegenheiten anzugehen. Für evangelische Gottesdienste ist das Kirchenlied und damit die Vokalmusik grundlegend; dies sollte in unseren Gottesdiensten nicht versiegen und sei es auch nur solistisch gesungen! Sie merken: Derzeit ist tatsächlich kaum Spielraum für kirchenmusikalische Arbeit vorhanden. Dort, wo Aktivitäten stattfinden können, gilt natürlich das Schutzkonzept Kirchenmusik weiter, das Sie ja alle inzwischen gut kennen. Und nach wie vor ist es möglich und richtig, im Zweifelsfall bei den örtlichen Behörden nachzufragen. Ich hoffe sehr, dass der derzeitige Zustand nicht lange anhält, und würde Ihnen natürlich gerne bald bessere Nachrichten überbringen. Allerdings habe ich derzeit, ebensowenig wie die Kirchenleitung und die Landesbehörden, keine wirkliche Prognose, wie der weitere Umgang mit der Pandemie aussehen wird. Herzliche Grüße, auch im Namen von Johannes Michel, Herzliche Grüße Kord Michaelis _________________________________________ Landeskirchenmusikdirektor Kord Michaelis Ev. Oberkirchenrat Karlsruhe – Landeskantorat Blumenstraße 1-7 76133 Karlsruhe 0721 9175-306 [email protected] Sekretariat: Heike Ziegler 0721 9175-307 [email protected] Kommentare sind geschlossen.
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