Liebe Posaunenchöre, leider muss ich Ihnen und euch mitteilen, dass die neuesten Gesprächsentwicklungen zwischen Landeskirche und Landesregierung darauf hinauslaufen, dass geplante Aktionen des Kurrendeblasens oder Kurrendesingens abgesagt werden müssen. Dort, wo ausdrückliche Genehmigungen durch örtliche Behörden vorliegen, sollte sicherheitshalber nachgefragt werden, ob sie noch Bestand haben. Hintergrund ist die Frage, welche Art kirchlicher Veranstaltungen das Land als grundrechtlich geschützte Religionsausübung anerkennen möchte. Während in der Zeit des verlängerten Novemberlockdowns kirchliche Veranstaltungen, die nur im weiteren Sinne Veranstaltungen der Verkündigung waren, entweder vom Land weniger kritisch gesehen wurden oder dort vielleicht auch einfach „unterm Radar“ waren, ist nun das Bestreben der Politik, den radikalen Lockdown wirklich in die Köpfe der Bevölkerung zu bringen, mit einer sehr eindeutigen Haltung des Landes verbunden, dass die kirchlichen Sonderrechte sich wirklich nur auf Gottesdienste im strengen, engeren Sinne beziehen. Damit ist davon auszugehen, dass Gesundheitsämter und Ordnungskräfte eine kirchliche Veranstaltung wie Kurrendeblasen oder Kurrendesingen als Verstoß gegen die Coronaverordnung auslegen würden und ihr entweder vorab widersprechen oder sie möglicherweise auch im Nachhinein mit Bußgeld belegen würden. Auch die zunächst von der Landeskirche ersatzweise präferierte Variante, z. B. Kurrendeblasen im Sinne der 2-Haushalte-Regel zuzulassen, hält den vorgestern Abend vom Land veröffentlichten Lockdownregeln nicht mehr stand, da erstens keinerlei Ansammlungen im öffentlichen Raum mehr möglich sind (sondern nur sportliche Betätigung maximal zu zweit) und zweitens die Bläser*innen in diesem Fall streng genommen auch keinen von der Coronaverordnung gedeckten Grund hätten, aus dem Haus zu gehen. Daher tut es mir leid, dass der – gerade noch im Gespräch der Kirchen mit den kommunalen Spitzenverbänden – herausgearbeitete Freiraum durch den strengen Lockdown seit gestern in diesem Punkt nun wieder zusammenbricht. Ich hoffe sehr, dass dieser Zustand nicht von langer Dauer sein wird und wünsche uns allen schnell sinkende Infektionszahlen! Herzliche Grüße Kord Michaelis Karlsruhe, den 17. Dezember 2020 _________________________________________ Landeskirchenmusikdirektor Kord Michaelis Ev. Oberkirchenrat Karlsruhe – Landeskantorat Blumenstraße 1-7 76133 Karlsruhe 0721 9175-306 [email protected] Sekretariat: Heike Ziegler 0721 9175-307 [email protected]
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