Die EKD befindet sich aktuell mit der GEMA in den Vertragsverhandlungen über eine Fortsetzung des Pauschalvertrages zur Musiknutzung bei Konzerten und Veranstaltungen über das Jahr 2023 hinaus. Im Zuge der Verhandlungen wurde deutlich, dass die GEMA auf eine Umstellung des Meldeverfahrens auf ein Online-Portal auch für uns kirchliche Berechtigte hinarbeitet. Es wurde daher zwischen EKD und GEMA verabredet, dass es den aus dem Pauschalvertrag berechtigten kirchlichen Institutionen freisteht, das Online-Portal schon jetzt zu nutzen. Dafür wurde seitens der GEMA eine „landing-page“ eingerichtet, die sich an dem bisherigen Meldeverfahren orientiert. Bis zum 31.12.2023 steht es den kirchlichen Institutionen frei, das bisherige Meldeverfahren weiter zu nutzen. Es scheint jedoch sinnvoll, diese Übergangszeit zu nutzen, um Fragen und Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem neuen Online-Portal mit praktischen Erfahrungen zu bewerten und mit der GEMA über Anpassungen ins Gespräch kommen zu können. Die GEMA wird in Kürze die Berechtigten, deren Kontaktdaten ihr vorliegen, ein Schreiben mit Zugangsdaten und weiteren Informationen zukommen lassen. Weitere Informationen unter: https://www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/230816_Informationen_zur_Nutzung_des_GEMA.pdf
Ansprechpartnerin ist Janina Schilling (Mail: [email protected]).
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September 2024
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