Liebe Bläserinnen und Bläser,
nach dem Tod unseres langjährigen Obmanns Dr. Ulrich Fischer müssen wir eine Nachfolgerin/einen Nachfolger für ihn finden. Laut § 12 der Ordnung der Badischen Posaunenarbeit gilt für die Auswahl Folgendes: "Die Landesobfrau bzw. der Landesobmann und die stellvertretende Landesobfrau bzw. der stellvertretende Landesobmann werden … vom Landesvertretertag gewählt. Eine der beiden Personen soll Pfarrerin bzw. Pfarrer der Landeskirche sein. Keiner der beiden darf mit mehr als einem 50 %-Deputat in der Posaunenarbeit beruflich tätig sein." Eine Zugehörigkeit zur Bläserschaft der Badischen Posaunenarbeit ist nicht Voraussetzung, würde aber für beide Seiten die Arbeit und das Gemeinschaftsgefühl positiv beeinflussen. Nach dem jetzigen Zeitplan würde die Kandidatin/der Kandidat beim Landesvertretertag 2021, also am 13. März, gewählt werden. Bis drei Monate zuvor, d. h. also bis zum 13. Dezember 2020, haben alle Bläserinnen und Bläser der Badischen Posaunenarbeit die Möglichkeit, Personen zu benennen, die geeignet wären, dieses Amt zu übernehmen. Das Kandidat(inn)envorschlagsrecht der Bläserinnen und Bläser gilt auch für das Amt der stv. Landesobfrau/des stv. Landesobmanns. Im März 2020 war die Wahl bereits avisiert, konnte jedoch nicht stattfinden, da der Landesvertretertag coronabedingt abgesagt werden musste. Damals hatte sich Monika Bießecker-Ernst, Heidelberg, als Kandidatin zu Verfügung gestellt und sie hält diese Bewerbung für den Landesvertretertag 2021 aufrecht. Auch hier seid ihr eingeladen, Namen von weiteren möglichen Kandidaten bzw. Kandidatinnen bis zum 13. Dezember 2020 der Geschäftsstelle zu nennen ([email protected]). In beiden Fällen liegt das letzte Vorschlagsrecht beim Landesarbeitskreis. Vielen Dank für euer Mitdenken und herzliche Grüße aus Karlsruhe Gisela Kirchberg-Krüger Stellvertretende Landesobfrau Ergänzung zur Dauer der jeweiligen Amtszeit: Die Amtszeit der neuen Landesobfrau/des neuen Landesobmanns beträgt zunächst nur vier Jahre, also bis zum Landesvertretertag 2025, da Ulrich Fischer 2019 gewählt wurde und der jeweilige Turnus 6 Jahre beträgt. Der 6-jährige Turnus gilt auch für das Amt der stellvertretenden Landesobfrau/des stellvertretende Landesobmanns. Die derzeitige Amtszeit läuft 2022 aus, d. h., die Nachfolgerin/der Nachfolger wird zunächst auf ein Jahr gewählt.
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