Liebe Bläserinnen und Bläser,
auf diesen Moment haben wir lange gewartet, wir dürfen wieder mit unseren Posaunenchören proben! Dass dabei Auflagen beachtet werden müssen, war nicht anders zu erwarten. Die neue Corona-Verordnung des Landes BaWü vom 9. Juni 2020 und das zeitgleich erschienene Infektionsschutzkonzept: Kirchenmusikalische Arbeit in der Evangelischen Kirche in Baden bieten uns ab heute neue Möglichkeiten, die Probenarbeit wieder aufnehmen zu können. Laut Corona-Verordnung dürfen sich im nicht-öffentlichen Raum bis zu 20 Personen aus mehreren Haushalten treffen. Das trifft auf ca. 90 % unserer Posaunenchöre zu. Im Schutzkonzept heißt es zu den Abständen zwischen den Musiker(inne)n als vorläufige Maßgabe: "Die Landeskirche hat keine Bedenken, diese Abstände auf generell 3 Meter zu verringern, wenn Plexiglasschutzwände von mindestens 2 Meter Höhe zwischen den Musizierenden zur Verfügung stehen oder beim Open‐air‐Musizieren. Der Abstand zu Zuhörenden sollte in der Luftlinie mindestens 5 Meter betragen." Wieso diese vorläufige Formulierung? Wie Ihr dem Schutzkonzept in Punkt 1a entnehmen könnt, warten wir in Sachen Verringerung des Abstands in Räumen seit geraumer Zeit noch auf die Genehmigung des Landesgesundheitsamtes, weshalb in geschlossenen Räumen weiterhin der Abstand von 6 Metern eingehalten werden muss, im Freien wurde das aber gelockert. Für Proben in Räumen müssen wir die Genehmigung abwarten, die hoffentlich bald eintreffen wird. Sobald diese vorliegt, wird das Schutzkonzept aktualisiert und Euch erneut zur Kenntnis gegeben. In der Praxis bedeutet das, dass wir im Freien mit max. 20 Personen proben dürfen, die zueinander jeweils 3 Meter Abstand halten müssen. Proben in Räumen dürften bei 6-Meter-Abständen wohl kaum sinnvoll möglich sein, denn welcher Posaunenchor verfügt schon über Plexiglaswände oder solch große Probenräume. Im Schutzkonzept sind noch weitere Auflagen zur Wiederaufnahme des regulären Probenbetriebs genannt, die bitte allesamt sorgfältig beachtet werden müssen. Es werden zwingend zwei Formulare vorgeschrieben, die am Ende des Schutzkonzeptes zu finden sind. Hier könnt Ihr sie als Word-Dokument herunterladen, um sie für Eure Zwecke zu personalisieren. Es handelt sich um eine Teilnahmeerklärung, die jede/r ProbenteilnehmerIn zu jeder Probe ausfüllen muss, und um ein schriftliches Schutzkonzept, das für jeden Probenort einmalig erstellt werden muss. Die Teilnahmeerklärung muss nach 4 Wochen vernichtet werden. Bitte nehmt die Bestimmungen ernst und achtet zum Wohle aller auf die Umsetzung. Es wäre sehr schade, wenn einem/einer von Euch etwas passieren würde. Bleibt behütet, tut aber auch selbst bitte Euer möglichstes dazu. Der Unterricht unserer Jungbläser ist auch wieder möglich. Hierfür ist die Grundlage die Landesverordnung für die Arbeit an Musikschulen in BaWü. Welche Auflagen hierfür gelten, findet Ihr im Schutzkonzept unter Punkt 2. Jungbläserunterricht ist in geschlossenen Räumen für Gruppen bis 5 Personen möglich. Es freut mich, dass zumindest im Freien wieder halbwegs praktikable Bedingungen bestehen, gemeinsam Musik zur Ehre Gottes und zu unserer Freude machen zu können und Jungbläserunterricht wieder stattfinden kann. Ich wünsche Euch einen guten Start. Bleibt "negativ" und dennoch optimistisch. :-) Liebe Grüße Armin Schaefer
Andreas Mihajlovic
11/6/2020 23:13:40
Ich nehme an, dass bei Minderjährigen ein Erziehungsberechtige/r die Teilnehmererklärung unterschreiben muss. Ist das richtig?
LPW Armin Schaefer
17/6/2020 10:56:06
Lieber Andreas, Kommentare sind geschlossen.
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